Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BeAware – Jonas Colin Blassmann
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Awareness-, Präventions-, Safespace- und Konfliktbegleitungs-Dienstleistungen zwischen BeAware (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (Veranstalter oder sonstiger Kunde).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Awareness, Prävention, Safespace-Begleitung und betroffenezentrierte Unterstützung auf Veranstaltungen. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuellen Dienstleistungsvertrag.
(2) Die Leistungen sind reine Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen sind:
- Sicherheits- und Bewachungsaufgaben (insbesondere § 34a GewO),
- Ausübung von Hausrecht,
- physische Interventionen oder Zwangsmaßnahmen,
- heilkundliche, therapeutische oder diagnostische Tätigkeiten,
- medizinische Behandlungen oder Heilversprechen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung eines individuellen Dienstleistungsvertrages zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
- dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge zu verschaffen,
- einen klaren Ansprechpartner vor Ort zu benennen,
- die Schnittstelle zur Security und zur Veranstaltungsleitung klar zu regeln,
- die notwendigen räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen (z. B. Safespace, Rückzugsmöglichkeit) zu schaffen.
Bei Verletzung dieser Pflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen, ohne dass dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche zustehen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und maximal auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für den jeweiligen Auftrag bzw. die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
(3) Eine Haftung für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen ist im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
(5) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber kann auf Wunsch den aktuellen Versicherungsnachweis verlangen.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter unterliegen einer strengen Vertraulichkeitsverpflichtung hinsichtlich aller im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen, insbesondere personenbezogener Daten und Vorfälle.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO und der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist selbst für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Weitergabe von Daten an den Auftragnehmer verantwortlich.
§ 8 Kündigung und Leistungsabbruch
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise abzubrechen und den Vertrag zu kündigen, wenn
- die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht erfüllt werden,
- eine Situation eintritt, die die Sicherheit des Teams oder die Einhaltung der Awareness-Standards unmöglich macht,
- der Auftraggeber die Abgrenzung zu Security-Aufgaben missachtet.
In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche zu.
§ 9 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, kriegerische Ereignisse) ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit das Ereignis andauert. Gegenseitige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Freiburg im Breisgau).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026