Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JCB Studios – Jonas Colin Blassmann
Angebot BeAware

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Awareness-, Präventions-, Safespace-, Schulungs- und Konfliktbegleitungs-Dienstleistungen, die unter der Marke BeAware von JCB Studios, Inhaber Jonas Colin Blassmann, Jägerhäusleweg 2, 79104 Freiburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber dem Auftraggeber (Veranstalter oder sonstiger Kunde) erbracht werden.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Awareness, Prävention, Safespace-Begleitung, betroffenezentrierte Unterstützung sowie Schulungen. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag.

(2) Die Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

(3) Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen sind:

  • Sicherheits- und Bewachungsaufgaben (insbesondere § 34a GewO),
  • Ausübung von Hausrecht,
  • physische Interventionen oder Zwangsmaßnahmen,
  • heilkundliche, therapeutische oder diagnostische Tätigkeiten,
  • medizinische Behandlungen oder Heilversprechen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet,

  • rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Zugänge zu verschaffen,
  • einen Ansprechpartner vor Ort zu benennen,
  • die Schnittstelle zur Security und zur Veranstaltungsleitung klar zu regeln,
  • die organisatorischen Voraussetzungen (z. B. Standplatz, Rückzugsmöglichkeit) zu schaffen.

Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Auftragnehmer die Leistung ganz oder teilweise verweigern oder den Vertrag kündigen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind insoweit ausgeschlossen, als gesetzlich zulässig.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Reise-, Übernachtungs- und Materialkosten sind gesondert zu vergüten, soweit vereinbart oder üblich.

(2) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Termine, Ausfall und Stornierung

(1) Vereinbarte Einsatztermine sind verbindlich.

(2) Storniert der Auftraggeber den Auftrag,

  • bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung,
  • bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: 50 %,
  • danach oder bei Nichterscheinen: 100 %,

soweit der Auftragnehmer die freiwerdende Kapazität nicht anderweitig nutzen kann. Nachweisbar ersparte Aufwendungen werden abgezogen.

(3) Fällt der Einsatz aus Gründen aus, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Absage der Veranstaltung), gilt Absatz 2 entsprechend, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Personal und Erfüllungsgehilfen

Der Auftragnehmer darf geeignete Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen einsetzen. Eine Weitergabe der Gesamtleistung an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers, soweit nicht nur einzelne Hilfsleistungen betroffen sind.

§ 8 Dokumentation und Urheberrecht

(1) Einsatzdokumentation und Auswertungen dienen der Nachbereitung. Personenbezogene Angaben werden nur im erforderlichen Umfang und vertraulich behandelt.

(2) Konzepte, Schulungsunterlagen und Vorlagen des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum. Eine Weitergabe oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der Zustimmung.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vereinbarte Auftragssumme bzw. die Deckung der Betriebshaftpflicht.

(3) Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen des Einsatzes bekannt gewordenen Informationen vertraulich, insbesondere personenbezogene Daten und Vorfälle.

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt nach der DSGVO und der Datenschutzerklärung. Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass eine Weitergabe von Daten an den Auftragnehmer zulässig ist.

§ 11 Kündigung und Leistungsabbruch

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Der Auftragnehmer kann die Leistung abbrechen und kündigen, wenn Mitwirkungspflichten verletzt werden, die Sicherheit des Teams nicht gewährleistet ist oder die Abgrenzung zu Security-Aufgaben missachtet wird.

(3) In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche zu, soweit gesetzlich zulässig. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 12 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Untersagung) ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, solange das Ereignis andauert. Gegenseitige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 13 Einsatz von KI

Bei der Erstellung der Website und zugehöriger Informationsmaterialien wurde KI unterstützend eingesetzt. Verbindlich sind die geprüften veröffentlichten Inhalte sowie die individuell vereinbarten Vertragsunterlagen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Freiburg im Breisgau.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

Stand: September 2026